Es bewegt sich was …

Offenbar bleibt die Bundesregierung nicht im Traffic Jam stecken, sondern zeigt tatsächlich Anzeichen von Leben. Denn wie die Rheinische Post  heute berichtet, wird sie in der nächsten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) – die noch in diesem Jahr abgeschlossen sein soll – eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei zu hoher Abgasbelastung schaffen.

Denn was vor einigen Tagen bei der Verhandlung zum Dieselfahrverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutlich wurde: Bislang fehlt es an dieser eindeutigen bundeseinheitlichen Regelung. Daher war auch strittig, ob die einzelnen Städte und Kommunen auch ohne derartige Rechtsgrundlage Fahrverbote verhängen können, um die überschrittenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten.

Die Ankündigung kommt durchaus überraschend, denn bislang hatte die Bundesregierung Fahrverbote für Autofahrer in jeder Form strikt abgelehnt. Offenbar haben der Druck der EU-Kommission sowie das Verfahren in Leipzig Wirkung gezeigt. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einigen Tagen (am 27.02.18) darüber, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach bislang geltender Rechtslage eigenmächtig anordnen können und ob diese Verbote rechtmäßige Instrumente zur Luftreinhaltung darstellen können.