Das Dieselfahrverbot kommt

Gerade komme ich aus dem Bundesverwaltungsgericht zurück. Auch heute drängten sich die Pressevertreter, Übertragungswagen und Zuschauer, um nun endlich das Urteil zum Dieselfahrverbot zu hören. Die Richter entschieden wie folgt:

Grundsätzlich können die Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Damit wurden jeweils die Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westphalen zurückgewiesen und der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben. Diese hatte von den Kommunen gefordert, ihre Luftreinhaltepläne nachzubessern und darin Fahrverbote für bestimmte Pkw festzulegen.

Allerdings ist dabei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Das heißt konkret, dass eine phasenweise Einführung des Fahrverbotes erfolgen wird. Zunächst werden also ältere Fahrzeuge von einem möglichen Verbot betroffen sein. Ab 01.09.2019 könnten dann aber auch die neueren Datums folgen, namentlich Fahrzeuge ab Abgasnorm Euro 6. Dabei ist dann auch zu kontrollieren, ob durch das stufenweise Verbot nicht ggf. die Luftqualität in einem Maße verbessert wurde, die ein späteres Fahrverbot für neuere Klassen zulässt. Außerdem könnte auch über Ausnahmen für bestimmte Anwohner- oder Handwerkergruppen nachgedacht werden.

Finanzielle Ausgleichszahlungen für die Eigentümer der Fahrzeuge lehnte das Gericht jedoch ab. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, urteilte der Vorsitzende Richter. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil sich die Fahrverbote vermutlich auf einzelne Ballungsräume beziehen werden.

Um einen „Flickenteppich“ der verschiedenen Regelungen in den Städten zu verhindern, ist nun die Bundesregierung gefragt, eine bundeseinheitliche Plaketten-Regelung zu verabschieden. Die „blaue Plakette“ muss also kommen; die Frage ist nur wann …