Radfahren mit der neue Bundesregierung

Zum ÖPNV und Radverkehr werden im Koalitionsvertrag nicht allzu viele Worte verloren. Aber schauen wir uns einmal konkret an, was in den nächsten vier Jahre zu den Themen Verkehr und nachhaltige Mobilität geplant ist:

1. Verkehr

Ein Bekenntnis zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor oder die bevorzugte Hinwendung zum Elektroauto sind auf den 179 Seiten nicht wirklich zu finden. Hinsichtlich der Nutzung von Dienstwagen und Privatfahrzeugen gibt es für diejenigen, die auf Elektromobilität setzen, keine tatsächliche Bevorzugung. Als Anreize für emissionsarme Mobilität soll lediglich eine pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge dienen. Zudem ist eine längst überfällige Lade-Infrastruktur für Elektroautos mit 100.000 Zapfsäulen geplant.

Es wird zwar von einem „… ganzen Bündel von Maßnahmen …“ gesprochen, „… wie z.B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen …“ Welche Maßnahmen aber im Einzelnen geplant sind, um z.B. gesundheitlichen Belastungen durch Dieselabgase einzudämmen, wird nicht ersichtlich.

„Durch die Aufwertung von Förderprogrammen … “ soll der Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. freie Antriebstechnologien …“ vorangetrieben und “ … die Verlagerung des Pendlerverkehrs auf die Schiene (u.a. Park+Ride) …“ gefördert werden. Aha „… Aufwertung von Förderprogrammen …“. Offenbar gibt es die schon, aber keinen interessiert´s. Woran das wohl liegen mag? Und ob die „Aufwertung“ den offenbar bestehenden Makel beheben kann?

2. ÖPNV

Zu dem, was bereits oben zum ÖPNV angemerkt wurde, kommt dann auch nicht mehr allzu viel. Es werden „… neue Mobilitätsangebote …“, “ … moderne Bedienformen …“ und „… elektronische Ticketsysteme …“ versprochen, damit man auch über die zersplitterten Verkehrsverbünde hinweg bundesweit gefahren kann. Der letzte heiße Shit ist das nicht gerade. Andere Länder sind uns bei elektronischen Abrechnungen und Bedienformen meilenweit voraus. Die neue Bundesregierung versucht nur, das aufzuholen, was in den letzten Jahren schlichtweg verpennt wurde.

3. Radverkehr

Auch der Radverkehr wird in wenigen Zeilen abgehandelt. Zudem finden sich in den Erklärungen auffälligerweise Worte wie „testweise“ und „gegebenenfalls“. Von einer tatsächlichen Absichtserklärungen ist man also sehr weit entfernt.

Die Mittel für den Radverkehr sollen testweise aufgestockt werden, damit mehr Geld für den Bau von Radwegen zur Verfügung steht. Die StVO soll auf Radverkehrsförderung überprüft und gegebenenfalls fahrradgerecht fortgeschrieben werden mit speziellen Innovationsklauseln für Pilotprojekte. Weiterhin soll “ … die Umsetzung verkehrssicherheitserhöhenden Projekte, wie z.B. „Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“ …“, unterstützt werden. So weit so schwammig …

Aber genauer wird´s leider auch nicht. Es findet sich noch allgemeines Geplänkel. Zum Beispiel möchte man „… die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Radwege unabhängig vom Verlauf der Bundesstraßen geführt werden können.“  Weiterhin wolle man „… das Programm für den Bau von Radschnellwegen praxisnaher ausgestalten und weitere innovative Projekte fördern, die den Radverkehr in Deutschland verbessern …“. Und das war´s dann auch schon.

4. Fazit

Der große Wurf steckt nicht in der Vereinbarung. Eine klare nachhaltige Mobilitätsstrategie mit einer gesetzlichen Verankerung des Vorrangs für den Fahrrad- und Fußverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fehlt. Und damit auch eine tatsächliche Hinwendung zur klimafreundlichen Fortbewegung.