Unsere Gesundheit steht auf dem Spiel, aber Frau Merkel bleibt gelassen

Die Kanzlerin bliebt gelassen, nachdem die EU-Kommission verkündet hatte, dass Deutschland wegen der Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide verklagen wird. Allein das sagt alles …!

Eigentlich geht es bei der Klage um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten gelten. Aber auch 2017 wurden sie in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen sehr deutlich. Dies liegt vor allem an Dieselfahrzeugen, die zahlreich auf den Straßen verkehren.

In einem bereits Ende 2016 gestarteten Verfahren warf die EU-Kommission der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. So habe sie VW nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem werde durch die Regierung auch nicht ausreichend überwacht, ob die Autohersteller die Vorschriften einhalten. Aber hey, warum auch? Das Prosperieren der Autoindustrie zählt schließlich mehr als die Gesundheit der Bürger …

Und auch Behörden, Städte und Kommunen sind bislang nicht so tätig geworden, wie sie es eigentlich sollten. Das stellte das Verwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil zum Diesel-Fahrverbot klar. Das Gericht ruft die Behörden auf, schnellstmöglich dafür sorgen, dass die Schadstoffkonzentrationen in den Städten sinken; und zwar nicht erst im Jahr 2020, wie es zum Beispiel Stuttgart ernsthaft in Erwägung zog. Einzig auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten in Abwägung mit dem Recht auf Eigentumsschutz für Dieselbesitzer sei zu achten. Dies gilt insbesondere für Besitzer von Euronorm-5-Fahrzeugen. Hiefür wird den Städten jedoch eine Übergangsfrist bis September 2019 eingeräumt. Damit ist dann eigentlich geklärt, dass die Bundesregierung bis dahin spätestens handeln muss. Sie hat z.B. Änderungen in der StVO vorzunehmen, um bundesweit einheitliche Fahrverbotsschilder aufstellen zu können.

Zudem erwähnt das Urteil ausdrücklich die Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen mit Katalysatoren als einen Baustein, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen. Denn damit könnten Besitzer von Euronorm-5-Fahrzeugen möglicherweise Fahrverbote umgehen.

Und da kommen wir zu einer weiteren großen Frage. Denn bislang war von der Autoindustrie selbst nicht allzuviel zu erwarten. Beim Dieselgipfel versprach sie Software-Updates für Dieselautos, welche die Schadstoffemissionen um 25 – 30 % drücken sollen. Die Grenzwerte werden jedoch weiter überschritten. Und verpflichtend sind die Updates nicht. Zudem haben sie zwar den Verbraucher und die Behörden beschissen, aber für die Updates wollen sie selbstverständlich nicht aufkommen. Darum hat sich der betrogene Bürger schon selbst zu kümmern …

Dass man mit soviel Dreistigkeit tatsächlich weiter hofiert wird, macht mich wirklich sprachlos!