Unser allseits geliebter Verkehrsminister will es tatsächlich tun … nämlich die Straßenverkehrsordnung zugunsten der Radfahrer ändern. Denn „Das Rad ist gleichberechtigter Teil des Straßenverkehrs“, so seine Worte. Das glaub ich erst, wenn es durchgesetzt ist. Und wenn die Bußgelder für Verstöße, die das Leben anderer gefährden, keine lumpigen 20 EUR betragen.
Aber schau´n wir uns mal an, was geplant ist:
Halten auf Schutzstreifen
Auf den durch eine weiße gestrichelte Linie abgetrennten Radwegen dürfen Autos schon jetzt nicht parken. Das Halten aber ist bis zu einer Dauer von drei Minuten immer noch erlaubt. Was aber Quatsch war, denn auch dadurch werden Radfahrer zum gefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Deswegen soll auch das Halten auf Rad-Schutzzstreifen unterbunden und das Bußgeld für das Parken – auch zweiter Reihe – erhöht werden.
Mindestabstand
Bislang gibt die StVO für das Überholen von Radfahrern einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Sehr interpretationsfähig! Deswegen sollen konkrete Abstände definiert werden, und zwar so, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist. Geplant sind innerorts mindestens 1,50 Meter, außerhalb von Ortschaften sogar 2 Meter.
Lkw
Viel wurde in letzter Zeit von schweren Unfällen berichtet, bei denen rechts abbiegende Lkw-Fahrer Menschen übersehen haben. Daher soll den Brummis künftig nur noch das Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt sein, was irgendwas zwischen 7 und 11 km/h bedeutet. Wobei das sicher nicht die Abbiegeunfälle verhindern wird. Von einer verpflichtenden Nutzung von Abbiegeassistenten nämlich, durch den die Fahrer beim Abbiegen gewarnt oder gebremst werden, ist leider bislang keine Rede.
Grüner Pfeil
Der Rechtsabbiegepfeil soll bei roten Ampeln zukünfig auch für Radfahrer an bestimmten Kreuzungen gelten. Außerdem ist ein gesonderter Grünpfeil allein für Radler geplant. Was allerdings mit den Fußgängern passieren soll, die darunter sicher leiden werden, ist bislang völlig offen.
Lastenräder
Auch Lastenräder sollen endlich zu ihrem Recht kommen. Denn es ist geplant, für sie gesonderte Parkflächen und Ladenzonen einzurichten.
Nebeneinander- und Gegenrichtungsfahren
Zuguterletzt soll auch das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ausdrücklich erlaubt werden, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auch die Freigabe der Gegenrichtung in Einbahnstraßen wird den Kommunen erleichtert. Und unabhängig von einer Gefahrenlage soll es den Kommunen ermöglicht werden, Modellversuche für mehr Verkehrssicherheit zu starten. Somit könntn Städte und Gemeinden selbständig über ein flächendeckendes Tempo 30-Regelung entscheiden.
Fazit
Hört sich alles nett an, aber auch mit diesen Änderungen ist das Auto klar im Vorteil. Von einer Gleichberechtigung im Straßenverkehr kann also noch lange keine Rede sein. Die geplanten Verbesserungen sind aber Bausteine, die helfen, Menschenleben zu schützen. Man ist, wie gern gesagt wird, auf einen (moderat) guten Weg.