Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat ein sehr spezielles Urteil (Az. 14 U 69/19 vom 19.02.2020) gefällt. Danach haften auch achtjährige Radfahrer, wenn sie einen Unfall mit einem Fußgänger verursachen, weil sie nicht nach vorn geschaut haben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat ein sehr spezielles Urteil (Az. 14 U 69/19 vom 19.02.2020) gefällt. Danach haften auch achtjährige Radfahrer, wenn sie einen Unfall mit einem Fußgänger verursachen, weil sie nicht nach vorn geschaut haben.